Informationen für Leistungsträger und Gastgeber in Corona-Zeiten
Aktuelle Informationen zur CoronaVO & Auswirkungen im Tourismus | Leitfäden und "Best Practice" für Leistungsträger im Deutschlandtourismus | Hinweise zu weiterführenden Informationsseiten
Seit Monaten befinden wir uns in einer besonderen Situation und unser neuer Alltag stellt uns vor Herausforderungen. In vielen Bereichen ist bereits erfolgreich eine Anpassung erfolgt, neue Angebote sind entstanden. Aber die Lage bleibt dynamisch.
Wir möchten Sie als Touristikgemeinschaft weiterhin durch diese Zeit begleiten und mit Ihnen bestmöglich für einen erfolgreichen Tourismus im HeilbronnerLand sorgen.
Bundesweit gibt es eine Fülle an Maßnahmen, Verordnungen und Informationen. Nicht ganz einfach, dabei den Überblick zu behalten. Hier finden Sie eine Übersicht, wo was zu finden ist.
Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen haben, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt mit uns auf.
Was gilt aktuell?
In Baden-Württemberg gilt ab 30.11.2022 eine neue CoronaVO. Es gelten unter anderem folgende Maßnahmen:
Maskenpflicht
- im öffentlichen Personennahverkehr/ÖPNV (FFP2-Maske oder medizinische Maske)
- im Fernverlehr (FFP2-Maske)
- Ausnahmen: Planwagenfahrten und touristische Personenschifffahrten auf dem Neckar, diese zählen nicht als ÖPNV
Bitte beachten: Maskenpflicht und Zutrittsbeschränkungen (z.B. 2G oder 3G) können von Betrieben per Hausrecht eingefordert werden.
Informationen für Unterkünfte
Touristische Übernachtungen sind erlaubt. Es gibt keine Einschränkungen.
Dringende Empfehlungen:
- zum Tragen einer Maske
- zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m
- zur ausreichenden Hygiene & das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen
Informationen zur Orientierung & Hilfestellung sowie zur Information über die gegenwärtige Rechtslage:
Informationen für Gäste- und WeinErlebnisFührungen
Gästeführungen und Planwagenfahrten sind ohne Einschränkungen erlaubt.
Dringende Empfehlungen:
- zum Tragen einer Maske
- zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m
- zur ausreichenden Hygiene
Einige Organisationen und Interesseverbände haben Hygienekonzepte und Leitfäden für die Wiederaufnahme entwickelt:
Informationen für Gastronomie
Es gibt keine Beschränkungen für die Gastronomie.
Dringende Empfehlungen:
- zum Tragen einer Maske
- zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m
- zur ausreichenden Hygiene & das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen
Informationen für Camping- und Stellplatzbetreiber
Campingplätze & kostenpflichtige Wohnmobilstellplätze zählen zu den Beherbergungsbetrieben. Es gibt keine Einschränkungen.
Dringende Empfehlungen:
- zum Tragen einer Maske
- zur Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5m
- zur ausreichenden Hygiene & das regelmäßige Belüften von geschlossenen Gemeinschaftsräumen
Der Bundesverband der Campingwirtschaft (BVCD) informiert auf seiner Seite über Länderregelungen und bietet Betreibern Hilfestellung an. Verbandsmitgliedern stehen weitere Dokumente zur Verfügung. Interessierte wenden sich bitte direkt an BVCD Baden-Württemberg e.V.
Wertvolles Know-How für Leistungsträger in der Corona-Zeit
Aktuelle Ergebnisse aus dem ReisePuls Deutschland, was wir daraus lernen können und welche Unterstützung die Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand anbietet:
Voraussetzungen für die Reise: 50% wollen insgesamt (erst) wieder reisen, wenn „fast alle Angebote geöffnet sind“.
- Das HeilbronnerLand hat eine Infoseite zum Thema 'Wer hat wann und wie wieder geöffnet'. Senden Sie uns als Leistungsträger für Freizeit- und Kulturangebote die entsprechenden Infos an Service@
HeilbronnerLand.de.
- Verlinken Sie als Leistungsträger die Infoseite des HeilbronnerLands von der eigenen Webseite aus, damit die breite Öffnung touristischer Angebote gut dokumentiert und damit das eigene Angebot attraktiver wird.
Wichtigste Faktoren für die Reiseentscheidung: Ausreichender Schutz vor Ansteckungen & flexible Stornierungsmöglichkeiten
Das können Sie als Gastgeber oder Freizeitanbieter tun:
- Individuelle Hygienekonzepte sowie Regeln & Maßnahmen (Besucherlenkung, Sicherung der Abstandsregelung, Desinfektionsmöglichkeiten, ...) so genau wie möglich veröffentlichen, um dem Sicherheitsbedürfnis der Gäste zu entsprechen.
- Eine temporäre Flexibilisierung der Stornobedingungen. Die großen Tourismusdestinationen machen es uns vor: „Stornogarantie für den Sommerurlaub – Stornierung oder Umbuchung ohne Angabe von Gründen bis 7 Tage vor Anreise“.