Erklärung zur Barrierefreiheit

Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.heilbronnerland.de veröffentlichte Webpräsenz der Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e. V. (THL). Das Internetangebot der THL zielt auf eine bestmögliche Informationsvielfalt und Informationstiefe für alle am Tourismus im HeilbronnerLand interessierten Personen ab. Dies gilt auch für Personen mit Einschränkungen. Ziel ist es, die Website in Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (möglichst) barrierefrei zugänglich zu machen.

Als eingetragener Verein mit mehrheitlich öffentlichen Trägern ist die THL bemüht, seine Internetseite in Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“ (WCAG 2.1 bis Level AA).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei. Die THL ist bestrebt, das barrierearme Angebot stetig zu erweitern und zu verbessern.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßig durchgeführten Selbstbewertungen. Auf dieser Basis werden laufend Anpassungen zur Steigerung der digitalen Barrierefreiheit vorgenommen.

Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur bedingt barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene Dokumente (.pdf, .doc, etc.)
    Begründung: Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Auch Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Kommunen, Vereinen, u.a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor. Wir arbeiten daran, das Schritt für Schritt zu ändern. Einzelne PDF-Dokumente sind Ansichten von gedruckten Broschüren oder Tourenbooklets. Die darin präsentierten Informationen finden sich so oder sogar ausführlicher auf unserer Website. 
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
    Begründung: Um möglichst vollständige Informationen zu liefern, sind teilweise Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen notwendig. Diese werden von anderen Anbietern als der THL verwaltet.
  • Kartografie innerhalb der Webseite
    Begründung: Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist im Wesentlichen eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.
  • Bilder aus der touristischen Landesdatenbank „mein.toubiz“ haben nicht immer einen Alternativ-Text
    Begründung: Die Webseiten der THL haben als zentrales Element die touristische Landesdatenbank von Baden-Württemberg „mein.toubiz“ im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe und Kommunen können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche über die Website der THL ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Die THL hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.
  • Externe Dateneinträge entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit
    Begründung: Die Webseiten der THL haben als zentrales Element die touristische Landesdatenbank von Baden-Württemberg „mein.toubiz“ im Einsatz. Kooperierende Tourismusbetriebe und Kommunen können hierüber verschiedenste Datensätze einpflegen, welche über die Website der THL ausgespielt werden. Je nach Pflegestatus sind diese Datensätze mehr oder weniger barrierearm. Die THL hat darauf keinen direkten Einfluss, macht die Partner aber auf die Notwendigkeit und Wichtigkeit des Themas an verschiedenen Stellen aufmerksam und sensibilisiert regelmäßig.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.04.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Rückmeldung und Kontaktangabe

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen? Melden Sie sich gerne bei uns.

Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V.
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Telefon: +49 7131 994-1392
E-Mail: service@heilbronnerland.de 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Website den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Kontaktangaben in dieser Erklärung.

Falls die Touristikgemeinschaft HeilbronnerLand e.V. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte / den Beauftragten der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen erreichen Sie wie folgt:
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: +49 711 2793360
Email: poststelle@bfbmb.bwl.de