Weingut, Kellerei oder Genossenschaft?

Wo liegt der Unterschied und schmeckt der Wein vom einen besser als vom anderen? Und warum gibt es in Württemberg soviele Weingärtnergenossenschaften?Unser kleines "WeinWiki" soll ein paar Antworten liefern.

Selbstvermarktende Weingüter

Selbstvermarktende Weingüter sind oft noch Familienbetriebe. Hier liegen Produktion und Vermarktung in einer Hand - von der Pflege der Weinberge und Reben, über die Kellerwirtschaft bis hin zur Vermarktung. Viele Weingüter betreiben zur Vermarktung ihrer eigenen Weine die in Württemberg so typischen Besenwirtschaften. Nur einige Wochen im Jahr geöffnet, mit einfacher Hausmannskost und natürlich den hauseigenen Weinen geht es hier immer gesellig zu. 

Weingärtnergenossenschaften

Bei Weingärtnergenossenschaften hingegen gilt das Prinzip der Arbeitsteilung. Der Winzer selbst ist Mitglied in der Genossenschaft und "produziert" die Trauben. Er hegt und pflegt die Trauben in seinen Weinbergern.

Die Trauben vieler Winzer werden dann in der Genossenschaft von einem oder mehreren Kellermeistern gemeinsam ausgebaut. Dabei kommt nicht, wie gern noch als Gerücht zu hören, "alles in einen Topf". Eher im Gegenteil. Die größere gemeinsame Rebfläche ermöglicht besser die Selektion besonderer Traubenqualitäten. Ebenfalls übernimmt die Weingärtnergenossenschaft die Vermarktung der fertigen Weine für die Winzer. Die Winzer erhalten je nach Vermarktungserfolg der Genossenschaft ihr Traubengeld, also den Lohn für ihre Arbeit. 

Weinkellereien

Weinkellereien sind den genossenschaftlichen Strukturen recht ähnlich. Nur kauft die Kellerei die Trauben direkt von den selbstständigen Winzern bei der Lese auf. Die Kelterung, der Weinausbau und die Vermarktung erfolgen dann durch die Kellerei. 

Zur Geschichte der Weingärtnergenossenschaften

Das württembergische Erbrecht ist in früheren Zeiten Begründer des Genossenschaftswesens in Württemberg. Durch die Realerbteilung wurden die Rebflächen immer kleiner und waren somit nicht mehr zum Haupterwerb geeignet. Die Winzer konnten die kleinteiligen Rebflächen nur im Nebenerwerb bewirtschaften und schlossen sich zu Produktions- und Vermarktungsgemeinschaften zusammen, den heutigen Weingärtnergenossenschaften.